Wiedervorlage und Fristen

Ohne Zutun des Bearbeiters hat das System automatisch ein Wiedervorlagedatum eingetragen, damit die Akte garantiert nicht in Vergessenheit gerät. Erst wenn eine Akte geschlossen wird, taucht sie nicht mehr in der Wiedervorlage auf. Jeden Morgen kann die Arbeit des Sachbearbeiters mit der Wiedervorlage von Akten beginnen, wobei zusätzlich auch Fristen berücksichtigt werden. Fristen können bei Akten mit speziellem Handlungsbedarf eingetragen werden. Das System hebt diese Akten dann besonders hervor. Gewährt man Fristverlängerungen, so werden diese ebenfalls überwacht.

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